Gute Bilder fangen den Blick des Betrachtenden ein und machen den Webauftritt einer Organisation visuell einprägsam und ansprechend. Anstelle einfach im Internet Fotos zu suchen und zu kopieren, sollte man sich aber auch im Fundraising immer zunächst fragen, welche Bilder man wo und auf welche Weise verwenden darf.
Verstöße gegen die Bildlizenzen und -rechte der Urheber:innen können zu Abmahnungen führen und schnell teuer werden – schließlich ist die kreative Arbeit von Fotograf:innen, Grafiker:innen und Designer:innen besonders geschützt. Ohne Anspruch auf juristische Vollständigkeit sollen deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und Eckpunkte zum Thema Bildrecht und Bildverwendung beantwortet werden.
Für Fundraiser:innen, die ihren Webauftritt visuell gestalten möchten, sollte als oberste Regel gelten: Niemals Bilder ohne die ausdrückliche Zustimmung oder Lizenz der Urheber:innen verwenden! Sind diese nicht zu ermitteln, ist von einer Verwendung des Bildmaterials unbedingt abzusehen.
Die Hoheit über die Nutzung, Verbreitung und Veränderung der Inhalte liegt nämlich zunächst einzig und allein bei den Urheber:innen. Diese können entscheiden, ob und zu welchem Zweck ihre Bilder verwendet werden können und ihr Urheberrecht somit in Form des Nutzungsrechtes freiwillig an weitere Personen übertragen.
Letzteres gestattet die Verwendung eines Bildes unter vertraglich vereinbarten Bedingungen. Zum Beispiel ist es möglich, dass das Material nur zeitlich begrenzt, innerhalb eines geographischen Raumes, ausschließlich digital oder lediglich ohne Bildbearbeitung verwendet werden darf. Zudem ist es auch nach Kauf der Bildrechte nicht zulässig, sich selbst als Urheber:in des Bildes zu bezeichnen.
Klare Unterscheidung: Urheberrecht des Fotografierenden vs. Personenrecht am eigenen Bild
Außerdem besonders wichtig: Personen, die auf einem Foto zu sehen sind, besitzen das Recht am eigenen Bild. Dies bedeutet, dass sie einer öffentlichen Verwendung ausdrücklich zustimmen müssen und im gegenteiligen Fall Einspruch gegen die Verbreitung einlegen können. Man sollte Menschen also niemals ohne ihr Wissen und Einverständnis ablichten. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für öffentliche Anlässe, größere Personengruppen und Menschen, die im Fokus des öffentlichen Interesses stehen.
Natürlich müssen nicht alle Fotograf:innen vor Verwendung ihrer Bilder immer einzeln kontaktiert und um Erlaubnis gefragt werden. Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die hochwertige Bilder in professioneller Qualität im Auftrag der Urheber:innen lizenzieren und verkaufen.
Die Preislage kann von einigen wenigen Euro bis hin zu vierstelligen Beträgen führen. Natürlich gilt auch hier, dass Qualität meist ihren Preis hat – schließlich verdienen die visuellen Künstler:innen mit ihrer kreativen Arbeit ihren Lebensunterhalt.
Gerade bei Organisationen ist das Budget für Bilder aber meist eng begrenzt. Zum Glück existieren einige kostengünstige Alternativen: Auf zahlreichen Bilderplattformen und Stock-Fotoportalen werden lizenzfreie und kostenlose Bilder angeboten, bei denen die Lizenzvereinbarung und die Nutzungsrechte gratis inkludiert sind. Achtung: Obwohl dabei sämtliche Gebühren entfallen, wird trotzdem ein Lizenzvertrag geschlossen, der gründlich gelesen werden sollte. Oft möchten die Urheber:innen bei Verwendung eines Bildes zum Beispiel trotzdem namentlich genannt werden.
Die Creative Commons-Lizenzmodule zeigen schnell und übersichtlich, wofür ein Bild verwendet werden darf. Genaue Erklärungen zu den Abkürzungen findet man unter www.creativecommons.org.
Um den oft komplizierten Lizenzierungsprozess zu vereinfachen und zu verschlanken, hat die Nonprofit-Organisation „Creative Commons“ standardisierte und übersichtliche Lizenzmodelle geschaffen, mit denen Bilder gekennzeichnet und zur Nutzung freigegeben werden können. Die Lizenzen für die kostenfreien Bilder unterteilen sich dabei in verschiedene Kategorien, bei denen gewisse Kriterien beachtet werden müssen.
Bei Fotografien mit der Kennzeichnung CC-BY müssen zum Beispiel immer sämtliche Urheber:innen genannt werden, bei CC-BY-NC darf das Material hingegen frei verwendet und sogar verändert werden – jedoch nur für nicht-kommerzielle Zwecke. Am einfachsten und bekanntesten ist übrigens die Lizenz CC 0: Bilder dieser Kategorie sind ohne jegliche Auflagen frei und unbeschränkt nutzbar und veränderbar.
Bei der Suche nach lizenzfreien Fotos führt der einfachste Weg zunächst wieder über die gängigen Suchmaschinen. So lässt sich zum Beispiel in der erweiterten Bildsuche von Google nach verschiedensten Lizenzkategorien filtern. Die Rubriken richten sich dabei in etwa nach den Creative Commons-Kodierungen und lassen zudem eine Sortierung nach Größe, Format, Auflösung und Datum zu.
Wer nach einer kuratierten, professionelleren Auswahl sucht, wird auf Plattformen fündig, die es sich zur Aufgabe gemacht haben lizenzfreie Stockfotos zu allen denkbaren Themen zu sammeln. Beispiele für solche Portale sind zum Beispiel Pixabay, Shutterstock, Getty Images oder morgueFile.
Allerdings sollte man hier beachten, dass es auf diesen Seiten auch oft bezahlte Angebote gibt, die man gegebenenfalls sorgfältig herausfiltern sollte. Da diese Bilder der gesamten Netzgemeinde kostenlos zur Verfügung stehen, werden sie häufig auf vielen Websites gleichzeitig zu denselben Themen verwendet. Das ist natürlich nicht besonders originell und kann schnell unauthentisch wirken.
Mit etwas Übung und mittelpreisigem Equipment lassen sich hingegen auch auf eigene Faust schon hochwertige Bilder anfertigen, die den eigenen, besonderen Blickwinkel einer Organisation oft besser darstellen können als fremde Fotos. Gerade Fundraiser:innen haben immer wieder spannende Geschichten von ihren sozialen Projekten zu erzählen, die sich wunderbar in Bildsprache einfangen lassen: Eine gelungene Aufräumaktion, der Bau einer neuen Schule oder die Rettung von Tieren in bedrohlichen Situationen. Außerdem bringt diese Methode noch einen weiteren Vorteil mit sich. Fotografiert man selbst, muss man sich über Urheber- und Nutzungsrecht kaum Gedanken machen.
Marlene Engelhorn, deutsch-österreichische Millionenerbin,hat einen ...
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